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07.04.2025

Tariferhöhung sinnvoll nutzen für die Altersvorsorge

Das Bild zeigt eine Frau und einen Mann vor einem Notebook, die lächelnd den Bildschirm betrachten. Offensichtlich freuen sie sich. Der Mann hält den rechten Arm abgewickelt vor den Körper und ballst die Faust.
Nutzen Sie zusätzliche finanzielle Spielräume für Ihre Altersvorsorge.

Ab dem 1. April 2025 gibt es für jeden Vollzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen mindestens 110 € mehr. Unser Tipp: Nutzen Sie diesen finanziellen Spielraum, um Ihre Altersversorgung zu verbessern.

Die Tarifeinigung für den TVöD, TVaöD und TV-V wurde am 6. April erzielt. Sie beinhaltet mehrere Punkte, die auch für die Altersversorgung interessant sind – zum Beispiel:

  • Die Entgelterhöhung zum 1. April 2025 beträgt 3 % mindestens aber 110 €. Eine weitere Entgelterhöhung um 2,8 % ist für den 1. Mai 2026 vereinbart
     

           

  • Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 85 % gilt ab dem Kalenderjahr 2026. Das betrifft die Altersversorgung, weil die Jahressonderzahlung zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist. Dadurch erhöht sich Ihre zukünftige Betriebsrente aus der Pflichtversicherung.
    Zudem ergibt sich damit am Jahresende mehr Spielraum für einen Einmalbeitrag in eine freiwillige Versicherung.

  • Zum 1. Juli 2025 gibt es zudem eine Erhöhung der Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit. Auch Schichtzulagen sind zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. (siehe vorheriger Punkt).

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen

Ein ganz wichtiger Punkt ist zudem die Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende, dual Studierende und Praktikanten.

  • Ab dem 1. April 2025 gibt es 75 € mehr.
  • Zum Mai 2026 steigen die Vergütungen um weitere 75 €.

Unser Rat an alle Auszubildenden: Fangt gleich im ersten Lehrjahr mit einer PlusPunktRente als Entgeltumwandlung an. Ihr könnt die vermögenswirksamen Leistungen (für Auszubildende 13, 29 € pro Monat) nutzen und braucht nur noch etwas mehr als 10 € brutto draufzulegen, um den Mindestbeitrag für die Entgeltumwandlung (23,41 € in 2025) zu erreichen. Weitere Infos findet in unserem Azubi-Flyer.

Nun sind Fragen zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung aufgetaucht? Vereinbaren Sie einen Termin über unser Online-Buchungstool und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

  • Wichtig: Für Beschäftigte im TV-L gilt die Tariferhöhung nicht. Der TV-L läuft noch bis Ende Oktober 2025. Erst danach werden dort die nächsten Tarifverhandlungen stattfinden.
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