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22.08.2024

Unsere Renteninformation wird digital

Das Bild zeigt ein Notebook auf einem Schreibtisch, das in seinem Bildschirm die Startseite des Versicherteportals der BVK Zusatzversorgung darstellt. Im Vordergrund ist angeschnitten eine Person zu sehen, die ihre beiden Hände auf der Tastatur des Notebooks hat.
Die Renteninformation der BVK Zusatzversorgung ist jederzeit über das Versicherten-Portal abrufbar.

Ab Mitte September versenden wir unsere Renteninformationen (Versicherungsnachweise) für 2023. Über 800.000 Versicherte der BVK Zusatzversorgung erhalten das Dokument per Post. Aber rund 27.000 Versicherte bekommen die Renteninformation schon jetzt digital. Sie werden über unser Versichertenportal benachrichtigt und erhalten eine pdf-Datei.

Wie wird die Renteninformation zukünftig zugestellt?

Ab 2025 werden wir die Renteninformation bevorzugt digital zustellen. Darüber werden wir unsere Versicherten im kommenden Jahr ausführlich informieren. Die Registrierung für das Versichertenportal ist einfach. Mit Ihrer Versicherungsnummer können Sie sich mit wenigen Klicks anmelden. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie dann per Briefpost. Das ist aus Datenschutzgründen notwendig.

Wer erhält eine Renteninformation?

Die Renteninformation der Pflichtversicherung wird nur an Versicherte geschickt, die im Jahr 2023 ein aktives Versicherungsverhältnis hatten. Versicherte, die zudem eine freiwillige Versicherung haben, erhalten auch für ihre PlusPunktRente eine Renteninformation.

 

Beide Renteninformationen enthalten zwei Kernpunkte:

  • Wie hat sich das Versorgungskonto bis zum 31. Dezember 2023 entwickelt.
  • Welche Rentenanwartschaften hat die/der Versicherte insgesamt erworben.

 

Bei der Renteninformation gibt es in diesem Jahr zwei wichtige Neuerungen:

  • Ab diesem Jahr ist die Renteninformation für die bessere Übersicht deutlich verkürzt. Sie enthält jetzt nur noch alle wesentlichen Informationen für das vergangene Jahr.
  • Bei der Hochrechnung der erwartbaren Betriebsrente zeigen wir den Versicherten jetzt zwei Varianten auf:
    Erstens die Rente, die zum Renteneintrittsalter ausbezahlt würde, wenn das Gehalt genau so bleibt, wie es im Vorjahr war.
    Zweitens, die Rente, die zum Renteneintrittsalter ausbezahlt würde, wenn eine jährliche Entgeltsteigerung von 2 % zugrunde gelegt wird.
  • Die Antworten zu allen wichtigen Fragen zur Renteninformation erhalten Sie bei unseren FAQs
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