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19.01.2024

Steuermitteilung für 2023 – per Post und im Portal

Die Steuermitteilung 2023 für Rentnerinnen und Rentner ist auch über unser Versichertenportal abrufbar.

Der Versand der Steuermitteilungen für das Jahr 2023 an die Rentenempfänger der BVK Zusatzversorgung beginnt Anfang Februar 2024.

Zudem wird die Steuermitteilung für 2023 in unser Versichertenportal eingestellt, für das sich seit Ende 2021 alle Bezieher von Altersrenten der BVK Zusatzversorgung anmelden können.

Die Steuermitteilungen für die Rentnerinnen und Rentner ab dem Jahr 2020 sind im Portal eingestellt. Welche Steuermitteilungen der jeweilige Portalnutzer derzeit abrufen kann, hängt davon ab wann sie/er in Rente gegangen ist. Auf Wunsch können für den jeweiligen Rentner alle für Ihn verfügbaren Steuermitteilungen eingestellt werden. Dazu muss sie/er nur eine diesbezügliche Nachricht über das Kontaktformular im Portal schicken.

Für die Portalnutzung kann man sich hier registrieren.

Die Steuermitteilung enthält alle Informationen, die für die Versteuerung einer Betriebsrente maßgeblich sind. Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Steuermitteilung allen unseren Rentnerinnen und Rentnern zur Verfügung zu stellen – auch jenen, die keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.

Als Zusatzversorgungskasse sind wir nicht befugt, verbindliche Auskünfte über das Steuerrecht zu erteilen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, wenn Sie herausfinden wollen, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder ob in Ihrem Fall Steuern auf die Betriebsrente zu entrichten sind.

Allgemeine Auskünfte zu Fragen der Versteuerung von Betriebsrenten finden Sie bei den FAQs für Rentner.

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