Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge. Sie haben folgende Optionen:
- PlusPunktRente als Entgeltumwandlung
Die Beiträge werden direkt vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt in den Vertrag einbezahlt.
Je nach persönlicher Situation können sich durch die Steuer- und Sozialabgabenfreibeträge Einsparungen von über 50% ergeben.
Rechenbeispiel 100 € monatlicher Bruttobeitrag (vor Steuer- und Sozialversicherungsabzügen)
Ledig, keine Kinder, Bruttoentgelt: 40.000 € Bedeutet für Sie netto: ca. 53 €
50.000 € Bedeutet für Sie netto: ca. 51 €
Verheiratet, ein Kind, Bruttoentgelt: 40.000 € Bedeutet für Sie netto: ca. 61 €
(Steuerklasse 5) 50.000 € Bedeutet für Sie netto: ca. 58 €
- PlusPunktRente mit staatlicher Förderung
Die staatlichen Zulagen können beansprucht werden, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder in gesetzlicher Elternzeit sind.
Diese Zulagen werden jährlich gewährt, wenn Sie 4% ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen:
- Grundzulage 175 € während der Vertragslaufzeit
- Kinderzulage 300 € bei Geburt Ihres Kindes ab 2008 gilt für Sie während des
185 € bei Geburt Ihres Kindes vor 2008 Kindergeldanspruchs
Bei unter 25-Jährigen wird die Grundzulage durch den „Berufseinsteiger-Bonus“ einmalig um 200 € erhöht.
Bei niedrigeren Zahlungen bekommen Sie eine anteilige Förderung. Es ist auch möglich die Beiträge steuerlich abzusetzen.
Damit Sie die staatliche Förderung optimal nutzen beachten Sie bitte die Höchst- und Mindestbeiträge.
Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich unter: 089 9235-7450, vereinbaren Sie einen Beratungstermin über unser Online-Terminbuchungstool oder besuchen Sie online unseren Angebotsrechner .