Tarife

Tarife

Tarife der PlusPunktRente

für Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2008

Rechnungszins
Dem Tarif 2002 liegt ein Rechnungszins von 3,25 % zu Grunde.

Versichertes Risiko
Die Versicherung umfasst nicht nur eine Altersrente, sondern auch eine Rente im Falle der Erwerbsminderung und eine Versorgung Ihrer Hinterbliebenen (Witwe / Witwer / eingetragene Lebenspartner / Waisen).
Sie können die Absicherung bei Erwerbsminderung und die Hinterbliebenenabsicherung bereits bei Vertragsschluss oder auch zu einem späteren Zeitpunkt mit einbeziehen. Wenn Sie diese zusätzlichen Risiken nicht mitversichern oder wieder ausschließen, erhöhen wir Ihre Versorgungspunkte und damit Ihre spätere Altersrente.

Anwartschaft/Wartezeit
Bereits mit der ersten Beitragszahlung entsteht eine unverfallbare Anwartschaft. Die PlusPunktRente setzt also nicht die Erfüllung einer Wartezeit voraus.

Versicherungsleistungen
Wir zahlen eine lebenslange Altersrente aus.

Bei der Hinterbliebenenrente richten sich Art, Höhe und Dauer nach den entsprechenden Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Anstelle einer Rente kann auch eine Auszahlung des Kapitals beantragt werden. Bei einer vollen Kapitalauszahlung muss der Antrag frühestens ein Jahr, spätestens aber sechs Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der Kasse eingehen.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2002.

für Vertragsabschlüsse vom 01.01.2009 bis zum 30.11.2011

Rechnungszins
Dem Tarif 2009 liegt ein Rechnungszins von 2,25 % zu Grunde.

Versichertes Risiko
Mit Ihrer PlusPunktRente sind neben der Altersrente auch Leistungen bei Erwerbsminderung und Leistungen für Hinterbliebene (Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Waisen, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) versichert. Tritt der Rentenfall ein, können Sie individuell entscheiden, ob Sie auf die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen künftig verzichten wollen und so Ihre spätere Altersrente erhöhen.

Anwartschaft/Wartezeit
Bereits mit der ersten Beitragszahlung entsteht eine unverfallbare Anwartschaft. Die PlusPunktRente setzt also nicht die Erfüllung einer Wartezeit voraus.

Versicherungsleistungen
Wir zahlen eine lebenslange Altersrente aus.

Bei einer Erwerbsminderung können Sie sich eine lebenslange Rente aus dem bisher angesammelten Kapital auszahlen lassen oder auf die Rente verzichten und weitere Beiträge einzahlen, um Ihre spätere Altersrente zu erhöhen.

Bei einer Hinterbliebenenrente (für Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) zahlen wir 60 % des Rentenwertes als lebenslange Rente aus. Bei einer Hinterbliebenenrente für Halbwaisen zahlen wir 10 % der Rente bzw. Anwartschaft aus, bei einer Vollwaisenrente sind es 20 %.

Anstelle einer Rente kann auch die volle oder teilweise Auszahlung des Kapitals beantragt werden. Bei einer vollen Kapitalauszahlung muss der Antrag frühestens ein Jahr, spätestens aber sechs Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der Kasse eingehen.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2009.

für Vertragsabschlüsse vom 01.12.2011 bis zum  31.12.2018

Der Tarif 2011 ist ein geschlechtsneutral kalkulierter Versicherungstarif (sog. Unisex-Tarif). Alle geschlechtsspezifischen Differenzierungen, die es in den vorhergenden Tarifen noch gab, wurden herausgenommen. 

Rechnungzins
Dem Tarif 2011 liegt ein Rechnungszins von 2,25 % zu Grunde.

Versichertes Risiko
Mit Ihrer PlusPunktRente sind neben der Altersrente auch Leistungen bei Erwerbsminderung und Leistungen für Hinterbliebene (Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Waisen, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) versichert. Tritt der Rentenfall ein, können Sie individuell entscheiden, ob Sie auf die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen künftig verzichten wollen und so Ihre spätere Altersrente erhöhen.

Anwartschaft/Wartezeit
Bereits mit der ersten Beitragszahlung entsteht eine unverfallbare Anwartschaft. Die PlusPunktRente setzt also nicht die Erfüllung einer Wartezeit voraus.

Versicherungsleistungen
Wir zahlen eine lebenslange Altersrente aus.

Bei einer Erwerbsminderung können Sie sich eine lebenslange Rente aus dem bisher angesammelten Kapital auszahlen lassen oder auf die Rente verzichten und weitere Beiträge einzahlen, um Ihre spätere Altersrente zu erhöhen.

Bei einer Hinterbliebenenrente (für Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) zahlen wir 60 % des Rentenwertes als lebenslange Rente aus.
Bei einer Hinterbliebenenrente für Halbwaisen zahlen wir 10 % der Rente bzw. Anwartschaft aus, bei einer Vollwaisenrente sind es 20 %.

Anstelle einer Rente kann auch die volle oder teilweise Auszahlung des Kapitals beantragt werden. Bei einer vollen Kapitalauszahlung muss der Antrag frühestens ein Jahr, spätestens aber sechs Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der Kasse eingehen.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2011.

für Vertragsabschlüsse ab dem 01.01.2019

Rechnungzins
Dem Tarif 2019 liegt ein Rechnungszins von 0,9 % zu Grunde.

Versichertes Risiko
Mit Ihrer PlusPunktRente sind neben der Altersrente auch Leistungen bei Erwerbsminderung und Leistungen für Hinterbliebene (Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Waisen, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) versichert. Tritt der Rentenfall ein, können Sie individuell entscheiden, ob Sie auf die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen künftig verzichten wollen und so Ihre spätere Altersrente erhöhen.

Anwartschaft/Wartezeit
Bereits mit der ersten Beitragszahlung entsteht eine unverfallbare Anwartschaft. Die PlusPunktRente setzt also nicht die Erfüllung einer Wartezeit voraus.

Versicherungsleistungen
Wir zahlen eine lebenslange Altersrente aus.

Bei einer Erwerbsminderung können Sie sich eine lebenslange Rente aus dem bisher angesammelten Kapital auszahlen lassen oder auf die Rente verzichten und weitere Beiträge einzahlen, um Ihre spätere Altersrente zu erhöhen.

Bei einer Hinterbliebenenrente (für Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) zahlen wir 55 % des Rentenwertes als lebenslange Rente aus.
Bei einer Hinterbliebenenrente für Halbwaisen zahlen wir 10 % der Rente bzw. Anwartschaft aus, bei einer Vollwaisenrente sind es 20 %.

Anstelle einer Rente kann auch die volle oder teilweise Auszahlung des Kapitals beantragt werden. Bei einer vollen Kapitalauszahlung muss der Antrag frühestens ein Jahr, spätestens aber drei Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der Kasse eingehen.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2019.