für Vertragsabschlüsse bis 30.11.2011
Versichertes Risiko
Mit Ihrer PlusPunktRente sind neben der Altersrente auch Leistungen bei Erwerbsminderung und Leistungen für Hinterbliebene (Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Waisen, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) versichert. Tritt der Rentenfall ein, können Sie individuell entscheiden, ob Sie auf die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen künftig verzichten wollen und so Ihre spätere Altersrente erhöhen.
Rentenleistung
Bereits mit der ersten Beitragszahlung entsteht eine unverfallbare Anwartschaft, die PlusPunktRente setzt also nicht die Erfüllung einer Wartezeit voraus.
Darüberhinaus können Sie unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung den Beginn der Auszahlung Ihrer lebenslangen Altersrente ab Vollendung des 62. Lebensjahres frei bestimmen - oder auch eine (ggf. teilweise) Kapitalauszahlung verlangen.
Sofern Sie Ihre Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen, erhöhen wir Ihre Leistung für jeden Monat des späteren Rentenbeginns um 0,5 %. Im Falle der vorzeitigen Inanspruchnahme reduziert sich die Leistung für jeden Monat vor Vollendung des 65. Lebensjahres um 0,5 %.
Bei einer Erwerbsminderung können Sie sich eine lebenslange Rente aus dem bisher angesammelten Kapital auszahlen lassen oder auf die Rente verzichten und weitere Beiträge einzahlen, um Ihre spätere Altersrente zu erhöhen.
Bei einer Hinterbliebenenrente (für Witwe, Witwer, eingetragene/r Lebenspartner/in, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) zahlen wir stets 60 % des Rentenwertes als lebenslange Rente aus.
Bei einer Hinterbliebenenrente für Halbwaisen zahlen wir 10 % der Rente bzw. Anwartschaft aus, bei einer Vollwaisenrente sind es 20 %.
Anstelle einer Rente kann auch die volle oder teilweise Auszahlung des Kapitals beantragt werden. Bei einer vollen Kapitalauszahlung muss der Antrag frühestens ein Jahr, spätestens aber sechs Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der Kasse eingehen.
Dem Tarif 2009 liegt ein Rechnungszins von 2,25 % zu Grunde.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs 2009 - oder Sie wenden sich an unser Kundencenter.