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07.03.2025

Betriebsrenten-Antrag – ohne DRV-Rentenbescheid

Das Bild zeigt zwei Hände auf einer PC-Tastatur. Darüber ist ein graphisches Schaubild eingefügt, dass symbolisch den Online-Transfer von Datein bzw. Informationen darstellt.
Rentenantrag: Wir erhalten die notwendigen Informationen online von der Deutschen Rentenversicherung.

Eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Betriebsrente aus der Zusatzversorgung ist der so genannte Eintritt des „Versicherungsfalls“. Für die allermeisten unserer Versicherten ist das der Beginn der gesetzlichen Rente als Vollrente. Als Nachweis dafür haben wir bisher die Zusendung des Rentenbescheids der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Kopie verlangt. Das ist nun nicht mehr nötig.

Das heißt: Der Antrag auf Betriebsrente kann ohne Vorlage des DRV-Rentenbescheids von uns bearbeitet werden. Die notwendigen Daten zum Versicherungsfall erhalten wir seit Januar 2025 über einen Online-Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung. Dieser erfolgt auf datenschutzkonforme Weise. Wenn wir im Ausnahmefall einen Rentenbescheid benötigen, informieren wir Sie hierüber.

  • Den Rentenantrag können Sie am einfachsten online über unser Versichertenportal stellen. Für die Portalnutzung können Sie sich hier registrieren.
  • Das Rentenantragsformular gibt es zudem auch als Download-pdf auf unserer Internetseite hier.

 

Für Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind, gilt eine gesonderte Vorgehensweise. Bitte wenden Sie sich hierzu an unser Kundencenter.

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