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16.05.2024

Rente, Weiterbeschäftigung und Betriebsrente

Das Bild zeigt einen älteren Mann mit blauem Pullover, der auf einem Stuhl sitzt. Er lächelt verschmitzt und hält in den Händen Stift (rechtss) und Block (links):
Bei einer Weiterbeschäftigung erhalten Sie auch die Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung.

Was müssen Versicherte, die nach Rentenbeginn weiterarbeiten, bei der Betriebsrente beachten?

Versicherte, die in die gesetztliche Altersrente gehen, können ihre Beschäftigung weiter voll ausüben. Seit Anfang 2023 gibt es in der gesetzlichen Rente auch bei vorgezogenem Rentenbeginn keine Obergrenze für den Hinzuverdienst mehr.

Sie sind genau in dieser Situation und wollen noch weiterarbeiten?

Dann erhalten Sie Ihre gesetzliche Rente und Ihr Gehalt als Hinzuverdienst. Zudem erhalten Sie auch Ihre Betriebsrente aus der Zusatzversorgung, denn:

 

  1. Sobald Sie Ihren Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente erhalten haben, können Sie Ihren Antrag auf Betriebsrente bei der BVK Zusatzversorgung stellen.

  2. Sie sollten Ihren Betriebsrentenantrag auf gar keinen Fall nach hinten verschieben, denn für die Antragsstellung gibt es eine Ausschlussfrist von zwei Jahren. Der Anspruch auf Betriebsrente, der mehr als zwei Jahre vor dem Antragsdatum liegt, kann nicht mehr geltend gemacht werden.

  3. Bei Beginn der gesetzlichen Altersrente als Vollrente ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie in der Zusatzversorgung abzumelden. Die Möglichkeit, weiterhin freiwillig eigene Beiträge zu zahlen, um die Anwartschaft zu erhöhen, gibt es in der Zusatzversorgung nicht. Das ist hier anders als in der gesetzlichen Rente.

Wichtig ist also: Beantragen Sie Ihre Betriebsrente aus der Zusatzversorgung rechtzeitig. Sobald der Bescheid der gesetzlichen Rente als Vollrente vorliegt, können Sie den Antrag stellen. Am einfachsten geht das mit dem Online-Rentenantrag im unserem Versichertenportal.

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