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19.07.2024

EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat im April 2024 das EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz beschlossen.

Damit werden die vom Gesetzgeber beschlossenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten aus der Deutschen Rentenversicherung umgesetzt.   

Die BVK Zusatzversorgung ist eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und beruht auf Tarifrecht. Die Altersvorsorge-Tarifverträge (ATV und ATV-K) werden von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt. Diese sind die Rechtsgrundlage der Satzung der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden. Rechtliche Änderungen obliegen alleine der Tarifhoheit der Tarifvertragsparteien.  

Eine Anpassung der Erwerbsminderungsrenten aus der BVK Zusatzversorgung ist bisher weder im Tarifvertrag noch in der Satzung vorgesehen. Sollte sich an der Rechtslage Änderungen ergeben, werden diese entsprechend unaufgefordert für alle Betroffenen umgesetzt. 

Bitte sehen Sie deshalb davon ab uns die Mitteilung über den Zuschlag vorzulegen. 

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