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24.06.2024

Muss die Betriebsrente versteuert werden?

Das Bild zeigt ein Notebook auf dessen Bildschirm ein Formular der Einkommensteuererklärung zu sehen ist. Im Vordergrund sind zwei Hände: die linke Hand hält ein Smartphone , Der Zeigefinger der rechten Hand deutet auf das Display des Smartphones.
Wenn Sie ELSTER nutzen, sind die Angaben zur Versteuerung der Betriebsrente bereits eingetragen.

Auch Rentnerinnen und Rentner unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht.

Wenn Sie keine gültige „Nichtveranlagungsbescheinigung“ vom Finanzamt haben, müssen Sie auch im Ruhestand eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben. Die Frist für die Steuererklärung 2023 endet am 2. September 2024.

Die Angaben zur Versteuerung der Betriebsrente sind in der Anlage R-AV/-bAV anzugeben.

Diese Aufgabe haben wir bereits für Sie übernommen, wenn Sie ELSTER, das Online-Portal der Finanzverwaltung, für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen. Wir geben die steuerrelevanten Daten gemäß § 22a EstG an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die ZfA leitet die Daten dann an die Finanzämter weiter. Eine ELSTER-Steuererklärung enthält deshalb bereits alle Angaben zu Ihrer Betriebsrente.

Viele andere übliche Steuerprogramme können Daten der Finanzverwaltung importieren. Dann haben Sie auch dort die Angaben zur Betriebsrente mit drin.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit dem Papier-Formular machen, dann können Sie die Daten zur Betriebsrente aus unserer Steuermitteilung übernehmen. Die Angaben finden Sie dort auf Seite 4 in der Leistungsmitteilung.

Wir verschicken die Steuermitteilung im Februar an alle Rentner, die unser Versichertenportal nicht nutzen. Die rentenbeziehenden Nutzer des Versichertenportalsfinden finden die Steuermitteilung dort unter dem Navigationspunkt „Meine Dokumente“. Für das Versichertenportal können Sie sich hier registrieren. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zur Versteuerung der Betriebsrente .

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