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Aktuelles-Archiv

Archiv der aktuellen Meldungen der BVK Zusatzversorgung

Der Antrag auf Betriebsrente kann ohne Vorlage des Rentenbescheids der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden.

Die Steuermitteilung der BVK Zusatzversorgung gibt es per Post oder über das Versichertenportal.

Über das Portal kann die Überleitung der Versicherungszeiten mit wenigen Klicks beantragt werden.

Ab dem 13. Dezember 2024 erhöht ein Sicherheitscode, der per E-Mail geschickt wird, die Sicherheit beim Portalzugang deutlich.

Die BVK Zusatzversorgung erzielte im Geschäftsjahr 2023 in mehreren Feldern sehr gute Ergebnisse.

Der neue Nachhaltigkeitsbericht der Bayerischen Versorgungskammer umfasst die Bereiche Organisation, Kapitalanlage, Ökonomie, Ökologie und Soziales.

Schnell und unkompliziert - PlusPunktRente direkt im Versichertenportal abschließen.

Fahrradleasing über den Arbeitgeber – was zu beachten ist.

Mit diesem Gesetz sind Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht worden. Wie im neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vorgesehen, werden ab 1. Juli 2023 höhere Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt.

Der Deutsche Bundestag hat im April 2024 das EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz beschlossen.

Was müssen Versicherte, die nach Rentenbeginn weiterarbeiten, bei der Betriebsrente beachten?

Wer schon im Frühjahr den Stand seiner Anwartschaft auf Betriebsrente erfahren will, sollte sich unbedingt in unserem Versichertenportal anmelden.